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Der wirkliche Wahnsinn der Prohibition

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Es geht in Deutschland in der Diskussion rund um das Thema Cannabis meistens immer nur darum, wie schädlich und gefährlich diese psychoaktive Substanz ist oder eben halt nicht.

Es wird diskutiert, welche Konsequenzen jeweils daraus zu ziehen sind, also inwieweit man Cannabis in unserer Gesellschaft zulässt oder eben halt nicht.

Aber rein menschlich betrachtet ist diese Debatte erstmal vollkommen sekundär. Selbst wenn Cannabis – wie übrigens alle psychoaktiv wirkenden illegalen Substanzen auch – schädliche und gefährliche Folgen auf den Menschen haben sollte und wie es z.B. die schärfsten Prohibitionisten es sehen und empfinden, wäre es immer noch ein Unding, ja sogar ein Verbrechen, deren bloße Besitzer strafrechtlich zu verfolgen. Damit stellt man sie gesellschaftlich an den Pranger und das mit all seinen Konsequenzen wie finanzielle Not durch hohe Geldstrafen oder gar den Verlust des Berufes bzw. freiheitliche Einschränkungen wie Führerscheinverlust bis hin zu einer Gefängnisstrafe.

Somit hat das Betäubungsmittelgesetz bezogen auf den Konsumenten als auch auf den Vertreiber geringer Mengen illegaler psychoaktiver Substanzen im Gegensatz zum doch sinnvollen scharfen Waffengesetz in diesem Land keinerlei Berechtigung!!! Dieser Vergleich wird leider allzu gern von den Legalisierungsgegnern herangezogen. Da bei illegalem Besitz einer scharfen Waffe der Eigentümer nicht zwangsläufig über die sachkundigen und charakterlich erforderlichen Voraussetzungen verfügt, besteht immer mehr oder weniger unmittelbar eine Gefährdung nicht beteiligter und/oder unwissender Dritter.

Liegt aber ein sogenannter illegaler Besitz einer nicht großen Menge einer im deutschen Betäubungsmittelgesetz aufgeführten Substanz vor, ist dies eben nicht weder unmittelbar noch mittelbar eine Gefährdung eines nicht beteiligten bzw. unwissenden Dritten.

Da im ersten Fall der Besitzer dieser psychoaktiven Substanz im vollen Bewusstsein diese selbst konsumiert, schädigt er sich – wenn überhaupt – nur selbst.

Im zweiten Fall gibt der Besitzer die Substanz lediglich an jemanden weiter – egal, ob kommerziell oder nur „unter Freunden“ – der sich ebenfalls der Gefahren im vollen Umfang bewusst ist und es aus absolut freien Stücken tut.

Daher ist die Verfolgung von Besitzern nicht großer Mengen an psychoaktiven Substanzen, die im deutschen Betäubungsmittelgesetz gelistet sind, eine moderne Art der Inquisition, da diese pervertierter Weise mit rechtstaatlichen Mitteln stattfindet. Vergleichbar ist dies mit dem Mittelalter und der frühen Neuzeit, als man auf die Unterdrückung von Minderheiten abzielte, deren Glauben, Denken, Tun und Handeln nicht zu den vorherrschenden moralischen Grundeinstellungen passten.

Deshalb ist die Verfolgung von Menschen, deren einziges „Vergehen“ es ist, andere psychoaktive Substanzen außer Alkohol und legale Medikamente in nicht großen Mengen zu besitzen, ein großes Unrecht. Daher sollte dieser Blickwinkel bei jeder Entkriminalisierungs- und Leglisierungsdebatte unbedingt immer wieder vorgebracht und diskutiert werden.

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