Am Montag veröffentlichte der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) gleich zwei weitreichende Erkenntnisse. Zum einen verbirgt sich hinter jenem Urteil, dass man künftig auch ohne TV-Gerät Gebühren zahlen muss, ein regelrechter GIS-Hammer. In einem weiteren Fall befasste sich das heimische Höchstgericht mit einem Antrag auf Aufhebung des Cannabisverbotes. Doch dieses bleibt weiterhin bestehen.
Der VfGH hat die Behandlung eines Antrags abgelehnt, der sich gegen das Verbot des Cannabiskonsums gerichtet hatte. Ein Niederösterreicher brachte u.a. vor, dass dieses – insbesondere aus dem Suchtmittelgesetz folgende – Verbot angesichts des sehr geringen Risikos einer psychischen oder physischen Abhängigkeit unverhältnismäßig und unsachlich sei.
“Cannabis ist ein Suchtmittel, das von völker- und unionsrechtlichen Rechtsakten, z.B. der Suchtgiftkonvention 1961 und dem Übereinkommen von 1971 über psychotrope Stoffe, erfasst wird. Es liegt im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, den Konsum von auf solche Weise erfassten Suchtmitteln strenger zu regeln als den Konsum anderer Suchtmittel, etwa von Alkohol oder Tabakwaren. Vor diesem Hintergrund erscheint der Antrag auf Aufhebung des Verbotes aussichtslos. Der VfGH lehnte daher die Behandlung des Antrags einstimmig ab”, heißt es in einer entsprechenden Mitteilung.