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Spanische Gemeinden dürfen den Cannabiskonsum nicht sanktionieren

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Ein Urteil, das wir in Spanien als historisch betrachten könnten. Ein Gericht stellt fest, dass Kommunen keine Geldstrafe für den Besitz von Cannabis auf öffentlichen Straßen verhängen können.

Letzte Woche gab es ein Urteil, das wir in Spanien als historisch betrachten könnten. Ein Gericht stellt fest, dass Kommunen keine Geldstrafe für den Besitz auf öffentlichen Straßen verhängen können.

In Yecla, Region Murcia, wurde ein mehr als relevanter Satz in Bezug auf Cannabis verhängt. Das Gericht für Verwaltungsstreitigkeiten Nr. 5 von Murcia erließ eine Entscheidung, in der es feststellte, dass der Stadtrat von Yecla den Besitz von Marihuana auf öffentlichen Straßen nicht sanktionieren kann.

Mit dieser Entscheidung, die letzte Woche bekannt wurde, werden die Türen für die Aufhebung von Tausenden von Geldstrafen für den Besitz von Marihuana oder Haschisch auf öffentlichen Straßen geöffnet die von den Kommunen verhängt wurden. Dem Urteil zufolge hätten die Gemeinden nicht die Befugnis, Geldstrafen für den Besitz auf öffentlichen Straßen zu verhängen, wenn sie nicht delegiert würden.

Ein ganz besonderer Fall

Wegen Wiederholung auf öffentlichen Straßen ist ein Mann mit einer Geldstrafe von 10.401 Euro belegt worden . Sein Anwalt Francisco Azorín erklärte Eldiario.es, dass das Urteil viel weiter gegangen sei. ” Dieses Urteil dient dazu, alle Sanktionen für den Besitz oder den Konsum von Drogen aufzuheben , die in den meisten Gemeinden in Spanien verhängt wurden”, sagte er.

Provokation einer unerwarteten Wendung

Darüber hinaus wäre dieser Satz eine unerwartete Wendung zum “verhassten”  Gag-Gesetz . “Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes 4/2015 zum Schutz der Sicherheit der Bürger [das oben genannte Gag-Gesetz] gibt es viele Gemeinden, die den Besitz des Drogenkonsums sanktionieren”, erklärt Azorín. „Die meisten von ihnen verfügen jedoch nicht über die in diesem Gesetz vorgeschriebenen Zuständigkeiten. Dies war im vorherigen Bürgerschutzgesetz [bekannt als Corcuera-Gesetz] klarer. Daher können alle Sanktionen, die dies beantragen, auf das Verfahren des Widerrufs von Nullrechtsakten zurückgreifen, wenn sie dies vor vier Jahren nach der Festigung der Sanktion tun. “

Tatsächlich würde das jetzt vom Gericht entschiedene Urteil in diese Richtung gehen. Die Kommunen hätten standardmäßig nicht die Befugnis, den Besitz von Drogen auf öffentlichen Straßen zu sanktionieren , die Regionalregierungen hätten sie gewähren sollen. Laut Rechtsanwalt Francisco Azorín haben die meisten dies nicht getan, und daher wären die von ihnen verhängten Geldbußen nichtig. Jetzt gibt es einen Präzedenzfall.

Cannabis in einer Schwebe in Spanien

Cannabis wäre in Spanien in einer Art Schwebe. Der Verzehr im Haushalt ist legal und wird in kleinen Mengen im Haushalt gepflanzt. Der Transport und Verbrauch auf öffentlichen Straßen ist jedoch illegal. Der Großteil der Geldbußen würde hierher kommen, wenn es um kleine Mengen geht.

Der Anwalt Francisco Azorín vom Rechtskabinett von Brotsanbert, der sich auf Cannabisfragen spezialisiert hat, erhält nun den Grund des Richters. Das Gericht argumentiert, dass das Konsistorium aus diesem Cannabisgrund nicht befugt wäre, Geldstrafen zu verhängen. Natürlich weder die von Yecla noch die Region Murcia oder wahrscheinlich auch nicht Spanien.

Der Anwalt Azorín behauptete während des Prozesses, dass das Konsistorium von Yecla nicht befugt sei, diesen Verstoß zu sanktionieren, weil „ihm keine spezifische Regelung zugeschrieben wird“ , wie es das gleiche Knebelgesetz in Artikel 32.3 vorschreibt.

 

Quellenverweis

 

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